Organisation

Auf einen Blick

Die Gesellschaft zu Schuhmachern ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte der Stadt Bern und eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, eine Gemeinde, genauer gesagt eine Personengemeinde (eine Personengemeinde definiert sich nicht auf ein bestimmtes Gebiet sondern ist eine überörtliche Organisation aus Gesellschaftsangehörigen). Zweimal jährlich, im Frühling und im Herbst, findet das Grosse Bott statt, welches der ordentlichen Gemeindeversammlung entspricht und entsprechende Beschlüsse genehmigt und Wahlen durchführt. Die Gesellschaft untersteht dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR).
Das Vorgesetztenbott entspricht dem Gemeinderat und trifft sich zu rund 10 Sitzungen im Jahr, um die laufenden Geschäfte zu besprechen. Das Vorgesetztenbott setzt sich zusammen aus dem Obmann (Gemeinderatspräsident), Vizeobmann, Seckelmeister (Verwaltung des Gesellschaftsvermögens), Almosnerin (Sozialhilfe), Stubenmeister (Anlässe) und Beisitzerinnen und Beisitzer.

Die Vorgesetzten und ihre Funktionen

Das Vorgesetztenbott (VGB) entspricht dem Gemeinderat. Es ist vorberatende und vollziehende Behörde des Grossen Botts sowie die ordentliche Verwaltungsbehörde der Gesellschaft zu Schuhmachern und leitet diese. Das VGB trifft sich zu rund 10 Sitzungen pro Jahr und behandelt alle Geschäfte, die gemäss den Satzungen in seine Zuständigkeit fallen. Dies sind u.a.:

  • Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Sozialhilfe
  • Vermögensverwaltung

Das VGB der Gesellschaft zu Schuhmachern Bern setzt sich aus neun Personen zusammen. Geleitet wird es vom Obmann. Weitere Mitglieder sind der Vizeobmann, der Stubenmeister, der Seckelmeister, die Almosnerin sowie bis zu vier Beisitzerinnen und Beisitzer. Der Stubenschreiber hat im Gremium eine beratende Stimme. Das VGB trifft sich im Durchschnitt einmal pro Monat zu einer Sitzung in der Vorgesetztenstube, formuliert Anträge an das Grosse Bott, bearbeitet Geschäfte innerhalb seiner Kompetenz und entscheidet über Vergabungen und Stipendien.

Michael Voutat, Obmann

Michel Voutat, Obmann

Der Obmann führt den Vorsitz im Grossen Bott und im Vorgesetztenbott und handhabt die Sitzungspolizei; er leitet und beaufsichtigt den Gang der Geschäfte und wacht über die Interessen der Gesellschaft, die Befolgung der Vorschriften und die Ausführungen der Beschlüsse.
Er zeichnet zusammen mit dem Stubenschreiber, bei dessen Verhinderung mit dem Seckelmeister oder dem Almosner oder einem anderen Mitglied des Vorgesetztenbotts rechtsverbindlich für das Vorgesetztenbott und die Gesellschaft.

Nicola Remund

Nicola Remund, Vizeobmann

Der Vizeobmann vertritt den Obmann bei Abwesenheit.

Marcel Held

Marcel Held, Stubenmeister

Als Stubenmeister ist, wenn möglich, einer der fünf Beisitzer im Vorgesetztenbott zu wählen. Ihm obliegen zur Hauptsache:

– Verwahrung und Verwaltung des Ehrengeschirres und der Vorräte der Gesellschaft;
– Organisation der Gesellschaftsanlässe nach Genehmigung durch das Vorgesetztenbott, Sorge für Ordnung in den Gesellschaftsräumen;
– Wartung der Gesellschaftsträume.

Konrad Meyer, Seckelmeister

Der Seckelmeister ist der verantwortliche Verwalter des gesamten Gesellschaftsvermögens, inbegriffen alle Spezialfonds. Er gehört von Amtes wegen der Geldanlagekommission an. Er führt die Buchhaltung und besorgt die Anlage des Gesellschaftsvermögens. Er verwaltet die Liegenschaften. Für Reparaturen steht ihm eine Kompetenz bis zu Fr. 10’000.- jährlich zu. Ausserordentliche Auslagen unterbreitet er dem Vorgesetztenbott zum Entscheid. Mietverträge mit einer festen Dauer von mehr als einem Jahr genehmigt das Vorgesetztenbott. Er führt die Einzelunterschrift für Angelegenheiten der laufenden Vermögensverwaltung der Gesellschaft (wie für Übertragung von Grundpfandrechten, Löschungs- und Pfandentlassungsbewilligungen usw.).

Andreas Jenzer, Stubenschreiber

Der Stubenschreiber ist der Sekretär des Grossen Bottes, des Vorgesetztenbottes und allfälliger nicht ständiger Kommissionen. Im Vorgesetztenbott hat er beratende Stimme.

Er hat das Gelübde abzulegen, sofern er Gesellschaftsangehöriger ist.

Ausser den üblichen Sekretariatsgeschäften führt er die Protokolle. Er meldet nach bestem Wissen und Gewissen die Zivilstandsänderungen, Geburten und Todesfälle der Burgergemeinde und fragt vor jedem Bott das Stimmregister bei der Burgergemeinde ab.
Er überwacht den rechtzeitigen Eingang der verschiedenen Gesellschaftsrechnungen, der Vogtsberichte und – rechnungen und verwaltet das Archiv.

Annette Bühlmann Steiner, Almosnerin

Die Almosnerin besorgt die Sozialhilfe nach den gesetzlichen Vorschriften und Weisungen des Vorgesetztenbotts. Die dafür nötigen Gelder bezieht sie vom Seckelmeister.

Sie ist der Amtsbeistand aller vermögenslosen Gesellschaftsangehörigen, die eines Beirates oder Beistandes bedürfen.

Sie legt dem Vorgesetztenbott zuhanden des Grossen Bottes jedes Jahr anfangs November einen Voranschlag der im folgenden Jahr auszurichtenden Unterstützungen vor und reicht ihm die auf 31. Dezember abzuschliessende Almosnerrechnung bis spätestens Ende Februar des folgenden Jahres in doppelter Ausfertigung ein.

Beatrice Held

Beatrice Held, Beisitzerin

Beisitzer:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio oder mkt bestimmten Aufgaben. Beatrice ist zuständig für die Gesellschaftsbibliothek und für Gratulationen an Jubilare.

Sophie Stuker, Beisitzerin

Beisitzer:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio oder bestimmte Aufgabe. Sophie ist zuständig für die kulturellen Vergabungen.

Andreas Münger, Beisitzer

Beisitzer:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio oder bestimmte Aufgabe. Andreas ist zuständig für die Aufnahmen in die Gesellschaft.

Vera Schäppi, Beisitzerin

Beisitzer:innen sind stimmberechtigte Mitglieder des Vorgesetztenbotts ohne festes Portfolio oder bestimmte Aufgabe. Vera ist zuständig für die Website.

Beschrieb & Aufgaben

Das Grosse Bott ist das Äquivalent zur Gemeindeversammlung. Sie findet zweimal jährlich in der Regel auf der Zunftstube statt und eingeladen werden alle Stubengenossinen und Stubengenossen. Stubengenosse ist, wer das Gelübde abgelegt hat und somit stimmberechtigtes Mitglied der Gesellschaft wurde.

Das Vorgesetztenbott bereitet die Traktanden für das Grosse Bott vor und lädt fristgerecht alle Stubengenossinnen und Stubengenossen ein. Zusätzlich wird die Sitzung im Anzeiger mindestens 30 Tage vorher publiziert und ist eine öffentliche Veranstaltung im Sinne des Gemeindegesetzes. Der Stubenschreiber protokolliert die Veranstaltung.

Der Obmann führt durch das Grosse Bott, an welchem über die laufenden Geschäfte informiert wird, Abstimmungen zu Traktanden (z.B. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung, Genehmigung der Jahresrechnung und -budget, Kredite für Bauprojekte, etc.) durchgeführt werden und die Wahlen für das Vorgesetztenbott stattfinden.

Überblick Satzungen

Die Satzungen der Gesellschaft zu Schuhmachern stellt die Verfassung (Grundordnung) dar, nach denen die Gesellschaft operiert. Sie ist formbedürftig und kann durch den Beschluss des Grossen Botts geändert werden, wenn das Amt für Gemeinden und Raumordnung die entsprechenden Änderungen geprüft und bewilligt hat. Im Weiteren definiert die Satzung die Organisation und Funktionsweise der Gesellschaft und regelt die Beamtungen der entsprechenden Posten. Beamtete Funktionen in der Gesellschaft haben der Stubenschreiber, der Almosner, der Seckelmeister und Stubenmeister. Das Reglement zu den Satzungen führt die Einzelheiten aus.

Telefon

+41 31 370 01 11

E-Mail

info@schuhmacherern.ch

© 2022 Schuhmachern | Design: Maxomedia
This site is registered on wpml.org as a development site.